Wer benötigt eine EORI-Nummer?

Sie als Wirtschaftsbeteiligter, das heißt als Person, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit Tätigkeiten befasst ist, die durch die zollrechtlichen Vorschriften abgedeckt sind (Art. 5 Nr. 5 UZK), benötigen eine EORI-Nummer.

Personen sind ausschließlich natürliche oder juristische Personen (z.B. AG, GmbH) oder rechtsfähige Personenmehrheiten (insbesondere Personengesellschaften z.B. GbR, OHG, KG). 

Eine Geschäftstätigkeit muss vorliegen. Diese ist grundsätzlich bei jeder Tätigkeit gegeben, für die eine Anmeldung zum Handelsregister und/oder eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist/sind, oder die im Rahmen eines freien Berufs ausgeübt wird.

Schließlich muss eine Tätigkeit vorliegen, die unter das Zollrecht fällt. Dies ist z.B. gegeben, wenn eine Zollanmeldung oder eine summarische Anmeldung abgegeben wird (auch als Vertreter) oder Waren gestellt werden.

Habe ich die Möglichkeit, auf die EORI-Nummer zu verzichten?

Nein, sofern Sie Wirtschaftsbeteiligter im Sinne des Art. 5 Nr. 5 UZK und mit Tätigkeiten befasst sind, die durch die zollrechtlichen Vorschriften abgedeckt sind, benötigen Sie zwingend eine eigene EORI-Nummer.

Wie erhalte ich die EORI-Nummer?

Die EORI-Nummer wird auf Antrag kostenlos bei der Generalzolldirektion vergeben.

Der Beteiligte hat die Möglichkeit den Antrag mittels Internetanwendung oder das Antrags-Formular per E-Mail, schriftlich oder per Fax einzureichen.

Deutschland

EORI-Nr. beantragen für Kunden aus Deutschland

Österreich

EORI-Nr. beantragen für Kunden aus Österreich

Holland

EORI Nr. beantragen für Kunden aus Holland

Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.